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    Nachspiel: Richter von Renesse vor dem Richterdienstgericht angeklagt.
    Bericht bei FRONTAL21 vom 15.03.2016

    Wird endlich die Auszahlung der Ghettorenten sichergestellt?
    Bericht bei FRONTAL21 vom 27.05.2014

    Bundestag am 9.5.2014, 13:15 Uhr Siehe dazu  Ghettorente 2014

    Als Ghettorente bezeichnet man Ansprüche auf Rentenzahlung, die Menschen erworben haben durch Arbeit in den jüdischen Ghettos in Gebieten unter deutscher Besetzung während der Naziherrschaft.

    Jahrzehntelang wurde diesen Menschen, die damals bereits um einen fairen Lohn für ihre Arbeit betrogen wurden, auch die Rentenzahlung für diese Zeiträume verweigert.

    Ein Gesetz von 1992 gab erstmals einen Anspruch auf “Zahlbarmachung” solcher Renten. Die allermeisten Antragsteller scheiterten aber an der wenig hilfreichen Konstruktion des Gesetzes und einer äußerst restriktiven Entscheidungspraxis der zuständigen Rentenversicherungsträger, die auch von den Gerichten kaum korrigiert wurde.

    Wichtige Rechtsprechungsänderung gab es am 2.6. und 3.6.2009

    Siehe auch:

    Ghettorente 2013 - Petition

    Ghettorente 2012
    Ghettorente 2011
    Ghettorente 2010

    weiterführende Links

    Die Berichterstattung auf dieser Seite begann mit einer Pressemitteilung vom 21.11.2007: In einem Einzelfall konnte ein Erfolg erzielt werden. Ein Durchbruch für andere Antragsteller war aber damit noch nicht absehbar.

    Am 12.12.2008 sollte der Große Senat des Bundessozialgerichts über einige ihm vorgelegte grundsätzliche Fragen zur Ghettorente entscheiden. Er hat dies abgelehnt.

    Am 2.6.2009 hat der 13. Senat des BSG seine Rechtsprechung teilweise zugunsten der Betroffenen geändert, es folgte am 3.6.2009 der 5. Senat.

    Zwar bleibt auch damit das Gesetz noch einigen wenig passenden rentenrechtlichen Kriterien verhaftet, aber die neue Grundsatz-Rechtsprechung eröffnet die Chance auf eine etwas angemessenere Betrachtung der Verhältnisse und eine menschenfreundlichere Entscheidungspraxis der Rentenversicherung und der Gerichte.

    Die Deutsche Rentenversicherung teilte danach mit: Auch abgeschlossene Fälle, in denen aus Gründen, die nun für unanwendbar erklärt wurden, eine Rente verweigert wurde, sollen nun von Amts wegen wieder aufgegriffen werden.
     

    Auch hier scheint aber in Wahrheit weiter eine Verzögerungsstrategie betrieben zu werden (siehe: Ghettorente 2011; Ghettorente 2012), so dass erneut der Gesetzgeber eingreifen muss.

    Weitere Informationen

    Kontakt: Rechtsanwalt Dr. Rainer Tietzsch
    Mehringdamm 66
    10961 Berlin

    Tel.: 0049 (30) 789 90 700

    Mail: kanzlei.gruendt[at]t-online.de